Honorar
Honorar
• Die Vergütung meiner Leistung richtet sich nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes – RVG – jeweils in der aktuell geltenden Fassung oder nach Vereinbarung.
• Zeit- oder Pauschalhonorare können vereinbart werden.
• Die Gebührenvereinbarung muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes stehen.
• Eine Erstberatung biete ich je nach Angelegenheit, deren Bedeutung und Schwierigkeit für 50.– € bis 190.– € zuzüglich der gesetzlichen aktuell geltenden Mwst. an. Im Falle der Mandatserteilung wird diese Beratungsgebühr angerechnet.