Honorar

Honorar

 

 

• Die Vergütung meiner Leistung richtet sich nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes – RVG – jeweils in der aktuell geltenden Fassung oder nach Vereinbarung.

 

• Zeit- oder Pauschalhonorare können vereinbart werden.

 

• Die Gebührenvereinbarung muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes stehen.

 

• Eine Erstberatung biete ich je nach Angelegenheit, deren Bedeutung  und Schwierigkeit für 50.– €  bis 190.– € zuzüglich der gesetzlichen aktuell geltenden Mwst. an. Im Falle der Mandatserteilung wird diese Beratungsgebühr angerechnet.